1. Geltungsbereich

1.1 Die vorliegenden Bedingungen gelten für die Nutzung des von der Wendel-Verlag GmbH (im Folgenden auch „Wendel“ oder „Verlag“) angebotenen Produkts „FahrTUTOR“ durch Fahrschulen (im Folgenden „Fahrschule“).

1.2 Es gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Wendel-Verlags. Allgemeine Geschäftsbedingungen der Fahrschule oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn der Verlag ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht.

2. Leistungen 

2.1 Der FahrTUTOR ist ein webbasiertes System zur Unterstützung von Fahrschulen beim Theorieunterricht. Über den FahrTUTOR können vorhandene Inhalte und Lehrmaterial wie Bilder, Videos, Texte, Prüfungsfragen und weitere Inhalte (im Folgenden zusammenfassend als „Inhalte“ bezeichnet) abgerufen werden. Die Fahrschule hat außerdem die Möglichkeit, eigene Inhalte im FahrTUTOR zu ergänzen.

2.2 Die Fahrschule verpflichtet sich, den FahrTUTOR ausschließlich zum Zweck der Fahrschulausbildung zu nutzen. Trifft diese Voraussetzung nicht zu, ist der Verlag ohne weitere Voraussetzungen berechtigt, die Fahrschule von der Nutzung auszuschließen.

2.3 Alle Inhalte sind ausschließlich für die Dauer der Vertragslaufzeit abrufbar. Nach Vertragsende besteht kein Anspruch der Fahrschule auf Überlassung der Inhalte, auch nicht für die, welche die Fahrschule selbst im FahrTUTOR ergänzt hat. 

2.4 Wendel berät und betreut die Fahrschule bei Fragen, die die Bedienung des FahrTUTORs betreffen. Diese Beratung erfolgt grundsätzlich telefonisch innerhalb der üblichen Geschäftszeiten (montags bis donnerstags 7:45 bis 15:45 Uhr sowie freitags 7:45 bis 15 Uhr) über den Support von Wendel in Kassel, Telefon (05 61) 86 002.

2.5 Der Verlag aktualisiert die Inhalte des FahrTUTORs regelmäßig.

3. Zugriff auf den FahrTUTOR durch die Fahrschule

3.1 Die Fahrschule erhält die für den Zugriff auf den FahrTUTOR notwendigen Zugangsdaten. Sie ist verpflichtet, die Zugangsdaten vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Die Fahrschule verpflichtet sich außerdem, ein sicheres Passwort mit unterschiedlichen Zeichen (Groß- und Kleinbuchstaben, Zahlen und Sonderzeichen) zu verwenden. 

3.2 Es ist nicht möglich, einen Zugang zum FahrTUTOR zeitgleich auf mehreren Geräten zu nutzen. Für die zeitgleiche Nutzung auf mehren Geräten muss die Fahrschule mehrere kostenpflichtige Zugänge zum FahrTUTOR erwerben.

4. Technische Voraussetzungen 

4.1 Für den Zugriff auf den FahrTUTOR ist eine Internetverbindung erforderlich, die nicht Gegenstand des Nutzungsvertrages ist. Die Fahrschule ist selbst dafür verantwortlich, dass der Internetzugang verfügbar und funktionsfähig ist. Die Kosten hierfür trägt die Fahrschule.

4.2 Voraussetzung für die Nutzung des FahrTUTORs ist ein internetfähiges Gerät mit einem Webbrowser für die Bedienung durch den/die Fahrlehrer:in sowie ein Monitor, Beamer oder Smartboard für die Anzeige der Inhalte für die Fahrschüler:innen.

5. Verfügbarkeit 

5.1 Wendel bemüht sich, die Möglichkeit zur Nutzung des FahrTUTORs möglichst unterbrechungsfrei sicherzustellen. Der Verlag strebt eine ganztägige Verfügbarkeit auch an Feiertagen an. Gewährleistet wird eine Verfügbarkeit des FahrTUTORs von 97%, durchgehend 24 Stunden an 7 Tagen in der Woche pro Jahr. 

5.2 Insbesondere im Rahmen von Wartungsarbeiten kann es zu einer vorübergehenden Einschränkung der Nutzungsmöglichkeit kommen. Der Verlag ist bemüht, geplante Wartungsarbeiten zu nutzungsarmen Zeiten durchzuführen. Wartungsarbeiten sollen nach Möglichkeit mit einer angemessenen Frist angekündigt werden.

5.3 Im Falle höherer Gewalt ist Wendel nicht zur Einhaltung der zugesagten Verfügbarkeit verpflichtet. Als höhere Gewalt gelten alle ohne Verschulden des Verlags und der Fahrschule unvorhersehbaren eingetretene Ereignisse, welche sich trotz der gebotenen Sorgfalt nicht vermeiden lassen und deren Folgen nicht abgewendet werden konnten. Als höhere Gewalt sind insbesondere Naturkatastrophen und Streik sowie Stromausfall und Störungen der Telefonleitungen zu den Servern anzusehen, die nicht in den Verantwortungsbereich des Verlags fallen.

5.4 Zeiten, während derer aufgrund höherer Gewalt der Verlag die Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten nicht möglich ist, werden bei der Berechnung der Verfügbarkeit nicht eingerechnet. Bei einer Unmöglichkeit der Leistungserbringung von mehr als einem Monat wird der Vertrag insgesamt ausgesetzt; beiden Parteien steht ein Sonderkündigungsrecht mit einer Kündigungsfrist von zwei Wochen zu. Das Sonderkündigungsrecht kann nicht mehr ausgeübt werden, wenn die Unmöglichkeit der Leistungserbringung beendet ist.

6. Nutzungsrechte 

6.1 Alle Schutzrechte, insbesondere Urheberrechte und verwandte Schutzrechte an den Inhalten des FahrTUTORs stehen ausschließlich dem Wendel-Verlag zu.

6.2 Der Wendel-Verlag räumt der Fahrschule das einfache, widerrufliche, zeitlich auf die Zeit der Nutzung und örtlich auf das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland beschränkte, nicht-übertragbare Recht ein, die Inhalte des FahrTUTORs zum Zweck der theoretischen Fahrschulausbildung nutzen. Die Fahrschule ist nicht berechtigt, Inhalte des FahrTUTORs zu vervielfältigen, zu kopieren oder dauerhaft zu speichern.

6.3 An allen Inhalten, die die Fahrschule in den FahrTUTOR einstellt, wird Wendel das nicht-ausschließliche, zeitlich und räumlich unbeschränkte, auf Dritte übertragbare Recht eingeräumt, diese Inhalte für eigene Geschäftszwecke zu nutzen. Dazu gehört insbesondere das Recht, Abänderungen, Bearbeitungen oder andere Umgestaltungen vorzunehmen sowie den Inhalt im Original oder in abgeänderter, bearbeiteter oder umgestalteter Form zu vervielfältigen, zu veröffentlichen, zu verbreiten, vorzuführen, zu übertragen und im Internet und Intranet oder in anderen Netzen entgeltlich oder unentgeltlich zum Abruf bereitzuhalten bzw. öffentlich zugänglich zu machen. 

6.4 Die Fahrschule garantiert, dass sie über die notwendigen Rechte an den selbst eingestellten Inhalten verfügt und Inhalte nicht zu veröffentlichen, soweit diese gegen das Persönlichkeitsrecht darin abgebildeter Personen oder gegen sonstige Rechte verstoßen.

7. Vergütung 

7.1 Der Wendel-Verlag wird den Betrag in der Regel monatlich gegenüber der Fahrschule in Rechnung stellen. Die Rechnungen des Verlags sind innerhalb von 14 Werktagen ohne Abzug zur Zahlung fällig.

8. Vertragslaufzeit, Vertragsbeendigung

8.1 Der Vertrag wird für 12 oder 24 Monate geschlossen. Er läuft ab dem vom Verlag nach Absprache mitgeteilten Datum.

8.2 Der Vertrag ist beidseitig mit einer Frist von 4 Wochen zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit zum Monatsende kündbar. Die Kündigung bedarf der Schriftform.

8.3 Kündigt die Fahrschule den Vertrag nicht, so verlängert sich der Vertrag um die ursprünglich gewählte Vertragslaufzeit automatisch.

9. Rechte und Pflichten 

9.1 Sollte es zu Änderungen der Daten wie Adresse, Telefonnummer etc. bei der Fahrschule kommen, so ist die Fahrschule verpflichtet, diese dem Verlag umgehend unaufgefordert mitzuteilen. 

9.2 Die Fahrschule trägt dafür Sorge, dass von ihr eingestellte Inhalte nicht rechtswidrig sind und keine Rechte Dritter, gleich welcher Art verletzen. Stellt die Fahrschule nachträglich fest, dass von ihr eingestellte Inhalte rechtswidrig sind und/oder Rechte Dritter verletzen, so wird sie den Wendel-Verlag unverzüglich schriftlich darüber informieren.

9.3 Der Verlag ist zur Löschung der von der Fahrschule eingestellten Inhalte berechtigt, wenn der Verdacht besteht, dass diese Inhalte rechtswidrig sind und/oder Rechte Dritter, gleich welcher Art verletzen. 

9.4 Die Fahrschule wird den Verlag von Ansprüchen Dritter gleich welcher Art, die aus der Rechtswidrigkeit von der Fahrschule eingestellter Inhalte und/oder der Verletzung von Rechten Dritter resultieren, auf erstes Anfordern freistellen und wird dem Wendel-Verlag die angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung ersetzen.

10. Datenschutz 

10.1 Die Parteien sind zur Beachtung der einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und des Telemediengesetzes (TMG) verpflichtet. 

10.2 Der Wendel-Verlag verwendet die Bestandsdaten der Fahrschule nur zur Durchführung bzw. Abwicklung des Vertragsverhältnisses. 

10.3 Wenn die Fahrschule Inhalte in den FahrTUTOR einstellt, ist sie selbst zur Einholung aller notwendigen Erklärungen der Betroffenen verpflichtet und wird diese dem Verlag gegenüber auf Verlangen nachweisen. Bei Videoaufnahmen hat die Fahrschule wirksame Vorkehrungen zur Anonymisierung zu treffen. Wendel behält sich vor, Inhalte nicht zu veröffentlichen, soweit diese gegen das Persönlichkeitsrecht darin abgebildeter Personen oder gegen sonstige Rechte verstoßen.

11. Werbebanner 

11.1 Der Wendel-Verlag ist berechtigt, jederzeit im FahrTUTOR Werbebanner von anderen Unternehmen einzublenden, abzubilden bzw. zu zeigen.

12. Mängelgewährleistung 

12.1 Wendel leistet während der Laufzeit des Nutzungsvertrages Gewähr für die vertraglich vereinbarte Verfügbarkeit und Beschaffenheit des FahrTUTORs. 

12.2. Der Kunde ist verpflichtet, Funktionsausfälle, -störungen oder -beeinträchtigungen der Software unverzüglich und so präzise wie möglich beim Anbieter anzuzeigen.

12.3 Wenn der Verlag seine Leistungen nicht ordnungsgemäß erbringt, kann die Fahrschule die Nutzungsgebühr angemessen mindern. Im Hinblick auf die Minderung wegen einer nicht ordnungsgemäßen Behebung eines Mangels ist eine Minderung vor Überschreiten einer angemessenen Frist zur Mängelbeseitigung ausgeschlossen.

12.4 Mängelansprüche sind insgesamt ausgeschlossen, soweit ein Mangel nur zu einer unerheblichen Beeinträchtigung führt. 

12.5 Eine Kündigung der Fahrschule wegen Nichtgewährung des vertragsgemäßen Gebrauchs ist erst zulässig, wenn Wendel ausreichende Gelegenheit zur Mängelbehebung gegeben wurde und diese fehlgeschlagen ist. Von einem Fehlschlagen der Mängelbehebung ist erst auszugehen, wenn dies unmöglich ist, wenn sie vom Betreiber verweigert oder in unzumutbarer Weise verzögert oder wenn aus anderen Gründen eine Unzumutbarkeit für die Fahrschule gegeben ist.

13. Haftung 

13.1 Der Verlag haftet gegenüber der Fahrschule nach den allgemeinen gesetzlichen Vorschriften, soweit sich aus den nachfolgenden Regelungen nicht etwas anderes ergibt. 

13.2 Der Verlag haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit; im Übrigen ist die Haftung nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen beschränkt bzw. ausgeschlossen. 

13.3 Die Haftung des Verlags ist beschränkt auf vertragstypische, vernünftigerweise vorhersehbare Schäden und Aufwendungen. 

13.4 Für leichte Fahrlässigkeit haftet Wendel nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszweckes von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht). In diesem Fall finden die vorstehenden Haftungsbeschränkungen Anwendung; ansonsten ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit insgesamt ausgeschlossen. 

13.5 Die Haftung für mittelbare Schäden und Folgeschäden, insbesondere für Schäden bei Betriebsunterbrechungen und für entgangenen Gewinn, ist ausgeschlossen. 

13.6 Die Haftung ist weiter ausgeschlossen, wenn der Schaden bei ordnungsgemäßer Datensicherung nicht eingetreten wäre. Im Übrigen ist die Haftung bei Datenverlust auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre. 

13.7 Die verschuldensunabhängige Haftung des Wendel-Verlags als Vermieter für Mängel, die bei Beginn des Vertragsverhältnisses bereits vorhanden waren, wird ausgeschlossen. 

13.8 Die Haftungsbeschränkungen finden keine Anwendung bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz. Unberührt bleibt weiter die Haftung von Garantien, die vom Verlag übernommen wurden.

14. Sperrung des Zugangs 

14.1 Der Verlag ist berechtigt, den Zugang zum FahrTUTOR ganz oder teilweise sofort zu sperren, wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die eingestellten Inhalte rechtswidrig sind und/oder Rechte Dritter verletzen. Anhaltspunkte für eine Rechtswidrigkeit und/oder Rechtsverletzung liegen insbesondere dann vor, wenn Behörden und/oder sonstige Dritte (z.B. Wettbewerber) Maßnahmen, gleich welcher Art, gegen den Verlag und/oder die Fahrschule ergreifen und diese Maßnahmen auf den Vorwurf einer Rechtswidrigkeit und/oder Rechtsverletzung stützen. Die Sperrung des Zugangs ist aufzuheben, wenn der Verdacht der Rechtswidrigkeit und/oder Rechtsverletzung ausgeräumt ist. 

14.2 Ebenso ist der Verlag berechtigt, den Zugang zum FahrTUTOR zu sperren, wenn die Fahrschule mit einem erheblichen Teil von Zahlungen in Verzug ist. Wendel kann die Entsperrung in diesem Fall von dem Ausgleich sämtlicher offener Forderungen sowie der Zahlung einer angemessenen Gebühr für die Entsperrung abhängig machen. 

14.4 Die Fahrschule ist über die Sperrung des Zugangs des FahrTUTORs umgehend zu unterrichten. Die Verpflichtung zur Zahlung der Nutzungsgebühr wird durch die Sperrungen nicht berührt.

15. Schlussbestimmungen 

15.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie der Nutzungsvertrag unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Übereinkommens über den internationalen Warenverkehr (CISG). 

15.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder dem Nutzungsvertrag ist Kassel, sofern die Fahrschule Kaufmann im Sinne des Handelsrechts ist. Der Wendel-Verlag kann jedoch auch am Sitz der Fahrschule klagen. 

15.3 Sollten einzelne Bestimmungen des Nutzungsvertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung zu nahe wie möglich kommt. Gleiches gilt für den Fall, dass die Vertragsparteien nachträglich feststellen, dass der Vertrag lückenhaft ist. 

15.4 Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen des Nutzungsvertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Gleiches gilt für den Verzicht auf dieses Schriftformerfordernis. E-Mails wahren die Schriftform nicht.

Stand: 1. Mai 2025